Autor Beitrag psychox
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Kronshagen
Angemeldet seit
16.01.2010Datum: 08.05.2010, 21:28:48
Titel: TUeV ABE Zulassung und so
Ich hab hier man szenario:
Ich kauf mir irgendwo nen gebrauchten civic.habe aber nicht vor den sofort zu zulassen.was gelten da an regeln für mich?
sprich,wie lange habe ich zeit ihn anzumelden?
darf ich ihn auf öfentlicher straße stehen lassen oder privat parkplatz`?
und wie is das wenn cih beispielsweise mir nen kompletten spoilersatz ran baue in zugelassen bekomme und dann ihn ers ma für ne zeit abmelde, muss ich das dann irgendwann alles neu zulassen?Autor Antwort phil
Administrator
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Wiehl
Angemeldet seit
10.10.2006Datum: 08.05.2010, 22:49:32
Titel: TUeV ABE Zulassung und so
hi,
wenn du ihn kaufst und dann abmeldest darfst du ihn 3 wochen an öffentlichen stellen stehen lassen, sprich zb an der straße... nach diesen 3 wochen ist die stadt berechtigt ihn abschleppen zu lassen... aber bekommst dann denke ich erstma nen strafzettel dran nach 3 wochen...
wenn du sachen dran baust.. diese eintragen lässt und dann das auto abmeldest musst du meine ich nur den tüv dann halt neu machen, sobald du ihn wieder anmelden möchtest... ich hatte meinen auch nen jahr stehen gehabt und hatte dann halt nur tüv und abgasuntersuchung machen müssen.. das wars
grüße phil

